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Erziehungsgeld für vor dem 1.1.2007 geborene Kinder

Anspruch auf Erziehungsgeld für das erste und zweite Lebensjahr eines Kindes hat, wer

Das Erziehungsgeld beträgt € 300,00 monatlich für 24 Monate. Anspruchsberechtigte können sich jedoch auch entscheiden, den Erziehungsgeldbezug auf 12 Monate zu beschränken. In diesem Fall beträgt das Erziehungsgeld € 450,00 monatlich für 12 Monate.

Überschreitet das Einkommen der Eltern bestimmte Einkommensgrenzen, mindert sich das Erziehungsgeld.

Für Rechtsstreitigkeiten bei Verfahren zum Erziehungsgeld ist der Rechtsweg zu den Sozialgerichten gegeben. Zu dem Verfahren, dass Sie beachten müssen, wenn Ihnen ein Bescheid zugeht, mit dem die Leistung ganz oder teilweise abgelehnt wurde, informieren Sie sich bitte unter der Rubrik Verfahrensrecht.

Seit 1.1.2004 neue Einkommensgrenzen und Anrechnung

Bisher erhielten Eltern in den ersten sechs Lebensmonaten ihres Kindes Erziehungsgeld, wenn ihr Jahreseinkommen € 51.130 nicht überschritt. Die Einkommensgrenze wurde nun ab 1.1.2004 auf € 30.000 (für Alleinerziehende von € 38.350 auf 23.000) reduziert.

Vom siebten Lebensmonat des Kindes an erhalten nur Eltern den vollen Kindergeldbetrag, deren Jahreseinkommen unter 16.500 (13.500 bei Alleinerziehenden) liegt. Vom diese Grenze übersteigenden Einkommen werden 62,4 % statt vorher 50,4 % angerechnet. Bei einem Einkommen von mehr als € 22.086 (Familien mit einem Kind) beziehungsweise € 19.086 (Alleinerziehende mit einem Kind) entfällt das Kindergeld ganz.

Wo wird Erziehungsgeld beantragt?

Zuständig für die Leistungen nach dem Bundeserziehungsgeldgesetz sind je nach Bundesland unterschiedliche Ämter:

Bayern Versorgungsämter
Baden-Württemberg Landeskreditbank
Berlin Jugendamt
Brandenburg Jugendamt
Bremen Amt für Familie und Jugend
Hamburg Bezirksamt
Hessen Versorgungsamt
Mecklenburg-Vorpommern Versorgungsamt
Niedersachsen Jugendamt
Nordrhein-Westfalen Versorgungsamt
Rheinland-Pfalz Jugendamt
Saarland Landesamt für Soziales und Versorgung
Sachsen Amt für Familie und Soziales
Sachsen-Anhalt Amt für Versorgung und Soziales
Schleswig-Holstein Außenstellen des Landesamtes für Soziale Dienste
Thüringen Versorgungsamt

Landeserziehungsgeldregelungen

Einige Bundesländer haben Gesetze für ein Landeserziehungsgeld erlassen. Das Landeserziehungsgeld setzt nach dem zweiten Geburtstag des Kindes ein und wird unterschiedlich lange gezahlt

Landeserziehungsgeldregelungen gibt es in

Für das Landeserziehungsgeld sind die jeweils in dem entsprechenden Bundesland für das Bundeserziehungsgeld zuständigen Behörden Ansprechpartner für Informationen und Antragstellung.

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