Arbeitsgemeinschaft SozialrechtDeutscher Anwaltverein
Anwalt finden

Kinder- und Jugendhilferecht

Gesetzliche Vorschrift

Die Regelungen zum Kinder- und Jugendhilferecht finden sich im Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VII). Den aktuellen Gesetzestext finden Sie auf der Homepage des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziales unter www.bmgs.de unter der Rubrik Gesetze und Verordnungen, Unterkapitel Gesetze zur Sozialen Sicherheit - Sozialgesetzbuch.

Trotz der Normierung im Sozialgesetzbuch findet sich im Kinder- und Jugendhilferecht kein Sozial- oder Sozialversicherungsrecht und ist auch keine Zuständigkeit zum Sozialgericht gegeben.

Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe

sind z.B.

Andere Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe

sind z.B.

Zuständigkeit

Zuständiger Träger der Kinder- und Jugendhilfe sind die Jugendämter.

zurück 
 nach oben