Die Regelungen zum Kinder- und Jugendhilferecht finden sich im Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VII). Den aktuellen Gesetzestext finden Sie auf der Homepage des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziales unter www.bmgs.de unter der Rubrik Gesetze und Verordnungen, Unterkapitel Gesetze zur Sozialen Sicherheit - Sozialgesetzbuch.
Trotz der Normierung im Sozialgesetzbuch findet sich im Kinder- und Jugendhilferecht kein Sozial- oder Sozialversicherungsrecht und ist auch keine Zuständigkeit zum Sozialgericht gegeben.
sind z.B.
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Zuständiger Träger der Kinder- und Jugendhilfe sind die Jugendämter.