Arbeitsgemeinschaft SozialrechtDeutscher Anwaltverein
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Orientierungswerte

5.1 Körperpflege

Die Hautpflege ist als integraler Bestandteil der Körperpflege bei den jeweiligen Zeitorientierungswerten berücksichtigt.

1. Waschen

Die Durchführung einer Intimhygiene zum Beispiel nach dem Toilettengang ist im Rahmen der Blasen- und Darmentleerung entsprechend zu berücksichtigen und anzuführen.

2. Duschen

Duschen. 15 bis 20 Min.

Hilfestellung beim Betreten der Duschtasse, bzw. beim Umsetzen des Pflegebedürftigen zum Beispiel auf einen Duschstuhl, ist im Bereich der Mobilität "Stehen" zu berücksichtigen.

Wenn bei dieser Verrichtung nur Teilhilfe (Abtrocknen/Teilwaschungen) anfallen, kann der Zeitorientierungswert nur anteilig berücksichtigt werden.

3. Baden

Baden: 20 bis 30 Min.

Eine Hilfestellung beim Einsteigen in die Badewanne ist im Bereich der Mobilität "Stehen" zu berücksichtigen.

Wenn bei dieser Verrichtung nur Teilhilfe (Abtrocknen/Teilwaschungen) anfallen, kann der Zeitorientierungswert nur anteilig berücksichtigt werden.

4. Zahnpflege

Zahnpflege: 5 Min.

Soweit nur Mundpflege erforderlich ist, kann der Zeitorientierungswert nur anteilig berücksichtigt werden.

5. Kämmen

Kämmen: 1 bis 3 Min.

6. Rasieren

Rasieren: 5 bis 10 Min.

7. Darm- und Blasenentleerung (...)

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