Die Arbeitsgemeinschaft "Sozialrecht" ist ein Verbund von Anwältinnen und Anwälten, die ihren Tätigkeitsschwerpunkt auch auf das Sozialrecht erstreckt haben. War der Rechtsanwalt früher durchweg als Generalist tätig und vertrat seine Mandanten in allen Rechtsangelegenheiten, haben sich komplizierte neue Rechtsgebiete entwickelt, die in ihrer ganzen Breite und bis ins Detail nicht mehr beherrschbar sind.
Um kompetente Vertretung des ratsuchenden Publikums zu gewährleisten, ist somit die Entwicklung hin zum Spezialisten unausweichlich.
Spezialisten müssen sich auf ihrem Spezialgebiet fortbilden; sie bedürfen des Erfahrungsaustausches und der gegenseitigen Information. Der Deutsche Anwaltverein und die Anwaltschaft benötigt Erfahrung und Kompetenz bei der Vertretung anwaltlicher Interessen in der Fachöffentlichkeit und in den Fachgremien. Um all dies zu gewährleisten, hat sich die Arbeitsgemeinschaft "Sozialrecht" gegründet.
Voraussetzung für die Mitgliedschaft in der Arbeitsgemeinschaft "Sozialrecht" ist, dass der betreffende Rechtsanwalt dem DAV angehört. Diese DAV-Mitgliedschaft wiederum erwirbt der Rechtsanwalt durch den Beitritt zu seinem örtlichen Anwaltverein.
Wer heute Anwalt ist,
braucht den Gedankenaustausch mit Kollegen
Bei uns finden sie ihn!
In unserer Arbeitsgemeinschaft tauschen spezialisierte Anwälte Informationen und Erfahrungen aus. Foren und Seminare vermitteln Spezialwissen zu bestimmten Rechtsgebieten.
Durch Informationsschreiben, regelmäßig erscheinende Publikationen, wie Mitteilungsblätter und die Schriftenreihe des Deutschen Anwaltverlages werden die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte über aktuelle Entwicklungen informiert.
Kontakte zu anderen Verbänden und Institutionen gewährleisten die Berücksichtigung anwaltspezifischer Interessen.
Sozialrecht, was ist das ?
Das Sozialrecht gehört in der Juristenausbildung zu den sehr vernachlässigten Rechtsgebieten. Gleichwohl entspricht dieser Umstand nicht der tatsächlichen Bedeutung des Sozialrechts.
Das Sozialrecht greift in alle Lebensbereiche ein. Es betrifft unmittelbar jeden Bürger.
Das Sozialversicherungsrecht regelt die breite Vorsorge für Wechselfälle des täglichen Lebens bei Alter, Tod, Invalidität, Krankheit und Arbeitsunfall. Das Recht der Arbeitsförderung betrifft die Verhinderung von Arbeitslosigkeit und die Versicherung und Fürsorge für Arbeitslose. Das Behinderten-, Fürsorge- und Versorgungsrecht widmet sich den Ansprüchen der Benachteiligten, der Behinderten und Sozialhilfeempfänger. Dem Sozialrecht obliegt auch die globale Organisation des Gesundheitswesens. Insgesamt beanspruchen in Deutschland das Sozialbudget, auf das sich Sozialrecht bezieht, nicht ohne Grund ungefähr ein Drittel des gesamten Bundeshaushalts.
Jeder Anwalt muss sich mit sozialrechtlichen Fragestellungen befassen. Tut er dies nicht, wird er sich bald Schadensersatzansprüchen gegenüber sehen. Viele Verkehrsunfälle, die meisten Arbeitsrechtssachen, aber auch viele öffentlich-rechtliche und wirtschaftsrechtliche Angelegenheiten (beispielhaft) lassen sich nicht ohne sozialrechtliche Vor- und Nebenfragen angemessen lösen. Insbesondere der Berufsanfänger wird sich deswegen ohnehin in den wichtigsten Bereichen des Sozialrechts fortbilden müssen, wenn nicht schon die einschlägigen Grundlagen aus Studium- und Referendarzeit vorliegen.
Was liegt also näher, eine weitere Spezialisierung ins Auge zu fassen ?
Das Sozialrecht ist noch immer Neuland für Rechtsanwälte. Dies zeigt die Anzahl der Fachanwälte im Verhältnis zu den insgesamt tätigen deutschen Rechtsanwälten. Es bietet deswegen als weitgehend unerschlossenes Marktgebiet ein interessantes Betätigungsfeld gerade für Berufsanfänger. Während in anderen Bereichen mühsam um Marktanteile gekämpft werden muss, stehen hier bei ordentlicher Spezialisierung und angemessener Weiterbildung weite Betätigungsbereiche offen.
Und nicht zuletzt:
Sozialrecht macht Spaß!
Es bietet die Möglichkeit, vielen zu helfen, die Hilfe dringend nötig haben. Die Erfolgsquote im Sozialgerichtsprozess ist ungewöhnlich hoch, geht es doch darum, behördliche Bescheide zu überprüfen, die oft im Massenverfahren ohne hinreichende Beachtung der berechtigten Belange des Rechtssuchenden erlassen worden sind. Diese herauszuarbeiten und rechtlich relevant umzusetzen, ist Aufgabe des Anwalts.
Die Arbeitsgemeinschaft "Sozialrecht" bietet jedem engagierten Rechtsanwalt die Möglichkeit des Erfahrungsaustausches. Hierbei ist auch ein besonderes Privileg, dass im Sozialrecht tätige Rechtsanwälte altersübergreifend zusammenwirken.
Die für das Sozialrecht zulässige Fachgebietsbezeichnung gibt dem Anwalt die Möglichkeit, seine Spezialisierung durch den Fachanwalt für Sozialrecht nach außen hin kund zu tun und auf die erworbene Sachkunde hinzuweisen. Die Arbeitsgemeinschaft "Sozialrecht" gibt hierzu gerne Auskunft.
Die Spezialisierung ist auch aus wirtschaftlichen Gründen nicht uninteressant. Der Spezialist kann Honorarvereinbarungen abschließen. Er sollte auch bedenken, dass Bereiche des Sozialrechts (z.B. Beitragsrecht, Kassenarztrecht und beratende Tätigkeiten von Leistungserbringern) nach Streitwerten, und damit oft günstig, abgerechnet werden können. Die Wirklichkeit von Anwaltskanzleien belegt jedenfalls, dass eine angemessene wirtschaftliche Existenz sozialrechtlicher Betätigung allein möglich ist. Jedenfalls bietet die Spezialisierung aber ein weiteres Standbein für die wirtschaftlichen Grundlagen einer Anwaltskanzlei.
Auf Ihr Interesse am Sozialrecht freut sich
die Arbeitsgemeinschaft für Sozialrecht